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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Mark258

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Hallo Privatier,
ich habe in den letzten Wochen einiges über das Dispojahr in diesem Blog gelesen und mich entschieden dieses auch zu nutzen.
Ich bin 58 Jahre alt und habe im November 2015 einen Aufhebungsvertrag zum 31.08.16 unterschrieben. Die Abfindungszahlung erfolgt im Januar 2017.
Normalerweise müsste ich mich im Mai 2016 (3 Monate vor Arbeitsende) arbeitslos melden. Stattdessen möchte ich jedoch vom 01.09.16 bis 31.08.17 ein Dispojahr beantragen und mich erst zum 01.09.17 arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden. (§142 ist erfüllt).
Der Leistungsanspruch sollte wegen Wegfall von Sperr- und Ruhezeiten dann 24 Monate beantragen.
Dies wollte ich in den nächsten Tagen der AfA so mitteilen. Habe ich etwas übersehen bzw. was ist evtl. noch zu beachten?
Danke schon mal für die Rückmeldung.


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