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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Ralf

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Hallo Privatier,
Danke für Deine Nachricht. Erstmal was zum Krankengeld: hier habe ich was unter finanztip.de
krank-Arbeitslosigkeit gefunden. Ich verstehe das so, dass entscheidend ist, wann die Arbeitsunfähihkeit einsetzt, die Lohnfortzahlung erfolgt zunächst bis zum Beschäftigungsende
durch den Arbeitgeber, danach muss Krankengeld bei der Krankenkasse beantragt werden,
das habe ich schon mehrfach gelesen und ist wohl so. Das Arbeitsamt ist hier erstmal außen vor,
da ich denen ja während der Krankheit nicht zur Verfügung stehe, und dementsprechend gibt es
auch kein Arbeitslosengeld bis ich wieder gesund bin und mich arbeitslos melde.
Was jetzt das Dispojahr angeht, möchte ich gern noch ein wenig tiefer einsteigen bei Dir:
sag mal wo steht das eigentlich geschrieben mit dem Dispojahr, ich höre immer nur alle darüber
sprechen und möchte es auch verstehen, lese aber auch immer gern im stillen Kämmerlein nach.
Meine ganze Fragerei fußt auf folgende Gedanken: lassen wir doch mal den Begriff Dispojahr weg
und sagen so: das Gesetz sagt doch aus, man hat Anspruch auf ALG I wenn man in den letzten
24 Monaten mindestens 12 Monate in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung war, und
Krankheit soll wohl dem gleichzusetzen sein – richtig?
Und jetzt sage ich mir: ich könnte mir doch sogar leisten, ein ganzes Jahr krankgeschrieben zu sein,
danach zum Arbeitsamt zu gehen und zu sagen, ich bin jetzt wieder gesund, möchte aber den
Antrage auf ALG erst in einem Jahr stellen. In Daten ausgedrückt:
ab 28.6.16 krank bis 28.6.17 dazwischen am 30.6.16 arbeitslos geworden,
am 29.6.17 gehe ich zum Amt und teile mit, dass ich zwar jetzt wieder arbeitsfähig bin, mein ALG
aber erst ab 1.7.18 haben möchte.
Dann heißt das doch rechnerisch: in den letzten 24 Monaten soll ich 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein (Krankheit zählt wohl auch als solches) also:
24 Monate zurück heißt im Zeitraum 30.6.16 bis 30.6.18 muss ich 12 Monate versich.pfl.gewesen sein
und das wäre dann erfüllt, nämlich am 30.6.16 war ich noch in Beschäftigung gewesen (zwar
schon krank aber immerhin pflichtversichert) und im Zeitraum 1.7.16 bis 30.6.17 war ich krank.
Dann hätte ich doch die Bedingung erfüllt, egal ob wir die Zeit vom 1.7.17 bis 30.6.18 jetzt
Dispojahr nennen oder einfach nur gefaulenzt – ist das richtig oder habe ich einen fatalen
Denkfehler?
Gern erwarte ich Deine Antwort
Nette Grüße, Ralf


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