Hallo Ralf,
das sog. „Dispositionsrecht“ nahm ich in Anspruch, damit ich z.B.
a) keine Sperre (wegen Mitwirkung beim Arbeitsplatzverlust) erhalte
b) ich in der Zwischenzeit das 55. Lebensjahr erreichte und damit sich mein ALG1-Anspruch auf 18 Monate (vorher 15 Monate) erhöhte.
Hier gab und gibt es einige Punkte zu beachten die sich sehr, sehr stark gegenseitig beeinflussen (z.B. Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen; siehe z.B. https://dejure.org/gesetze/SGB_III/150.html einerseits und „…eine Sperrzeit erlischt 1 Jahr nach Entstehung…“ andererseits; z.B. ).
LG FÜR2012