Hallo Zusammen,
ich bin derzeit PKV versichert und werde mich am 1.7 arbeitslos melden. Meine
Abfindungszahlung erfolgt am 01.01.2017.Da ich mich zum 1.1.2017 wieder beim
Arbeitsamt abmelde und ich in der GKV als freiwilliges Mitglied verbleiben möchte,
stellt sich mir die Frage, wie hoch ist mein KV Beitrag.Wird die Abfindungszahlung berücksichtigt? Vielleicht kann mir jemand helfen???
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Von: bettina
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