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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: bettina

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Hallo,

gerne etwas ausführlicher.Ich bin zum 1.4.2016 aus dem Unternehmen mit Aufhebungsvertrag ausgeschieden. Da ich im Juni meinen 50.gefeiert habe und
durch die Arbeitslosenmeldung danach 15 Monate ALG 1 erhalte melde ich mich
erst jetzt arbeitslos. Ich möchte 2017 die Abfindung ausbezahlt haben und 2017 nicht arbeiten, ich melde mich also arbeitslos bis Dezember und melde mich danach wieder ab. Ich bin seit 10 Jaahren Privat Krankenversichert und werde durch die Arbeitslosigkeit pflichtig in der gesetzlichen KV und möchte auch danach als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen KV bleiben. Ich habe jetzt aber Angst,dass ich im Januar den Status freiwillig gesetlich krankenversicherter besitze und durch die Auszahlung der Abfindung im Januar deutlich höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss.


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