Hallo Privatier
1.)Ich habe ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung Auszahlung 01.01.2017 unterschrieben am 15.02.2016 und wäre ab den 01.08.2016 arbeitslos,Kündigungsfrist 6 Monate Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten oder. Ab wann kann mich bei meiner Frau Krankenversichern in die Familienversichernug ??
2.)Kann ich durch eine neue Arbeitsstelle befristet oder unbefristet die ich aber nur bis zum 31.12.2016 ausübe Kündigung durch Arbeitgeber eine Sperre beim Arbeitslosengeld umgehen bzw kann ich mich sofort bei meiner Frau Familienversicherung oder wird meine Abfindung immer noch berücksichtigt ??
3.)Dann würde ich gerne ein Dispositionsjahr einlegen und danach erst mein Arbeitslosengeld beantragen, um Steuer zu sparen und ein Anspruch von 24 Monate Arbeitslosengeld zu haben ich werde am 27.10. 2017 58 Jahre.
Gruß Peter