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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Wenn direkt im Anschluss an das aktuelle Beschäftigungsverhältnis ein neues begonnen wird und danach ein Dispojahr folgen soll, stellt sich die Frage nach der Anrechnung der Abfindung bei den KV/PV-Beiträgen ja ohnehin nicht.

Bei einer Arbeitslosmeldung bin ich mir aber ziemlich sicher, dass die Agentur sowohl Sperre als auch Ruhezeit verhängen würde. Und zwar unabhängig davon, wann die Abfindung gezahlt wird. Und bei diesem Thema gelten für Agentur und Krankenkasse dieselben Regeln und Gesetze.

Aber gerade Krankenkassen neigen dazu, sehr „individuell“ zu entscheiden. Es wurde hier schon des Öfteren von Pauschal-Aussagen wie „Bei Abfindung ein ganzes Jahr Höchstbetrag“ berichtet. Wie es meiner Meinung nach korrekt wäre, habe ich ja bereits im letzten Kommentar dargelegt.

Gruß, Der Privatier


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