Quantcast
Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
Viewing all articles
Browse latest Browse all 647

Von: Felix

$
0
0

Hallo Hardy und alle Anderen.

Der Anlass meiner Frage war nicht, wie und ob man zusätzlich in die RV einzahlen sollte. Die 35 Beitragsjahre (Wartezeit) habe ich schon erfüllt, um mit 63 in Rente gehen zu können. Dass man mindestens 84,15 Euro freiwillig in die RV einzahlen kann, ist mir auch bewusst, weil ich genau das für meine Frau mache, um auch für sie die 35 Jahre voll zu bekommen, damit auch sie mit 63 in Rente gehen kann.

Meine Frage war, ob ich den Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente allein dadurch bewahren kann, dass ich das ALG1 so zwischen Ende der Beschäftigung und Rentenbeginn lege, dass keine zu großen Lücken der Nichteinzahlung entstehen. Ich habe nämlich im Kopf, dass der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente erst 24 Monate nach Beschäftigungsende erlischt. Ist das richtig? Wird also schon
vor Ablauf der 24 Monate ALG1 gezahlt, wird der Anspruch wieder aufgefrischt, weil die Agentur für Arbeit wie ein Arbeitgeber fungiert. Nach Ablauf des ALG1 ist wiederum eine Pause von weniger als 24 Monaten bis zur Rentenzahlung. Es sollte also in meinem Fall möglich sein, den Anspruch durch Zwischenschalten des ALG1 über die gesamte Zeitspanne bis zur Rente OHNE EIGENE EINZAHLUNGEN zu retten. Sehe ich das richtig?

Viele Grüße, Felix


Viewing all articles
Browse latest Browse all 647

Latest Images

Trending Articles