„Während dieser lückenlosen Krankschreibung mit AU-Bescheinigung besteht kostenloser Krankenversicherungsschutz.“
Interessant! Und worauf begründet sich diese Aussage? Gibt es dazu eine Quelle? Gesetz oder KK-Verordnung?
Ich selber habe keine Erfahrungen mit Krankengeld und habe deshalb oben auch auf andere Seiten verwiesen, die die Sachlage sicher besser überschauen. Aber Deine Aussage ist sicher für manch einen Leser höchst interessant und von daher wäre eine Quelle ganz nützlich.
Gruß, Der Privatier