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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Heiko Mechnig

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Lieber Privatier, liebe Mitleser
ich verfolge seit Monaten mit Interesse dieses Forum und im Speziellen alles über das Dispositionsrecht. Hier mein Fall:
Aufhebungsvertrag unterschrieben im August 2015 zum 31.03.2017.
Auszahlung der Abfindung Ende März 2017.
Ausgleich für Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld erfolgt durch den AG
gegen Vorlage des Bescheides der Bundesargentur für Arbeit
Auf Anraten des Steuerberaters keine weiteren Einkünfte (ALG 1) in 2017.
Ich werde im Juni 2017 58 Jahre alt.
Mein Plan: ich bleibe ab dem 1. April 2017 beschäftigungslos und melde mich in 2018 arbeitslos (Anspruch auf ALG 1 dann 24 Monate)
Meine Frage: Würde mir ein komplettes Dispo-Jahr noch einen Vorteil bringen oder soll ich mich Anfang Januar gleich arbeitslos melden?


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