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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Staubwolke

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Lieber Privatier,
auch ich verfolge deinen Blog schon eine ganze Weile. Habe vielleicht auch noch gar nicht alles gelesen! Soviel Informationen aber super Quelle.
Habe letzte Woche einen Aufhebungsvertragsentwurf bekommen:
Beendigung Arbeitsverhältnis: 31.5.17 unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Fälligkeit der Abfindung im Monat des Austritts also Mai 2017. Es steht auch drin dass ich vorher jeweils zum Monatsende mit jeweils 50% der Bruttobezüge selbst kündigen könnte. Bei der Höhe der Abfindung knapp unter 100k€ hat man mir schon gesagt kann man nichts mehr ändern aber evtl. bei den Fristen. Ich würde da gerne folgendes vorschlagen.
Arbeitsaustritt erst Ende Juli und Auszahlung der Abfindung erst Januar 2018.
Das hätte diese Vorteile:
Dispositionsjahr 1.8.2017-31.7.2018. Im Juli 2018 erreichen der 18 Monate ALG Bezugsdauergrenze. Feststellung des ALG Bezugsanspruchs am 1.8.2018. Kurz danach wieder abmelden bis 1.1.2019. Von hier an Bezug von 18 Monaten ALG.
Das hätte den Vorteil im Jahr 2017 nur Bruttobezüge Jan-Juli. Im Jahr 2018 nur Abfindung. Im Jahr 2019 dann ALG. Noch offene Fragen: wie reduziere ich am Besten die steuerliche Belastung bei der Abfindung (Rürup oder normale Rentenversicherung) Der AG bietet die Entgeltumwandlung an. Aber da muss man ja bei der Einzahlung und Auszahlung Krankenkassenbeiträge zahlen. Da ich zu den jeweiligen Zeiten freiwillig KV bin müsste ich auch den AG Anteil bezahlen. Kann man das mit Elster durchspielen oder Steuerberater fragen?
Manchmal spiele ich schon auch mit dem Gedanken zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu gehen, aber andererseits wenn ein Ende absehbar ist lässt sich einiges aushalten …
Gruß
Staubwolke


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