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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Daniel

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Hallo zusammen,

das Arbeitslosengeld ist ja bekanntlich nach § 3 Nr. 2 EStG steuerbefreit. Es unterliegt nur der Progression.

Wenn, das fünftel nun unter dem Grundfreibetrag liegt und sich daher ein zvE von 0 ergibt ist es doch vollkommen egal ob Arbeitslosengeld bezogen wurde oder nicht 20% von 0 ist genauso viel wie 25% von 0, nämlich Steuer 0.

Wenn noch andere Einkünfte vorhanden sind oder wegen der Altersgrenze kann das Dispositionsjahr günstig sein. Wenn nur Abfindung und Arbeitslosengeld in einem Jahr vorliegen, machen diese Überlegungen meiner Meinung nach keinen Sinn.


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