Hallo Privatier,
vielen Dank für diese hochinformative Seite welche genau meine Überlegungen widerspiegelt.
Aber noch eine kurze Frage zu meiner Situation:
Seit Anfang Juli Aufhebungsvertrag mit eingehaltener Kündigungsfrist, Freistellung bei vollem Gehalt bis 31.12.2016, Abfindungszahlung mit Dezembergehalt.
Habe mich Mitte September Arbeitssuchend gemeldet. Normalfall wäre mich am 1.1.17 arbeitslos zu melden.
Allerdings werde ich am 30. März 55 Jahre. Ist es richtig dass ich bei Arbeitslosmeldung ab 1.4.2017 in die Kategorie 18 Monate (Anwaltschaft erfüllt, da ich von 2008-31.12.16 Arbeitslosenversicherung einbezahle) eingehe ?
D. h. wenn ich mich am 1.4.17 arbeitslos melde bekomme ich 15 Monate Arbeitslosengeld (3 Monate Sperrfrist wegen Aufhebungsvertrag)
Vielen Dank für eine kurze Rückantwort