Die Vorgehensweise hört sich richtig an.
Die Frage nach dem Minijob würde ich in der Beratung bei der Agentur einmal stellen. Die Agentur ist nämlich zur Beratung verpflichtet. Allerdings nur, wenn nach speziellen Themen gefragt wird und insbesondere dann, wenn nach Nachteilen gefragt wird.
Ein Nachteil könnte sein, dass sich die (geringen) Einkünfte aus dem Minijob nachteilig auf die Höhe des ALG auswirken, da ja prinzipiell immer die letzten 12 Monate zur Berechnung herangezogen werden. Nur wenn in diesem Zeitraum keine versicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen hat, wird der Zeitraum verlängert.
Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen eine geringere Beschäftigung nicht gewertet wird – aber… sorry, den Paragraphen habe ich gerade vergessen!
Vielleicht kann jemand anderes aushelfen?
Gruß, Der Privatier