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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Sigi

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Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Arbeitsagentur, zu den Fakten:

Aufhebungsvertrag mit Arbeitsende 31.12.2016 (17 Jahre beschäftigt)
Abfindungszahlung einmalig im Januar ’17

Arbeitssuchend gemeldet Sept ’16
Okt ’16 Brief an A-Agentur: Ziehe meine Arbeitssuchendmeldung wegen Dispojahr ’17 zurück, werde mich Sept. ’17 arbeitssuchend melden und im Dez. ’17 arbeitslos mit Wirksamkleit zum 1.1.2018 melden

soweit so gut – oder habe ich hier schon einen Fehler gemacht?

Antwort (Brief) von der A-Agentur:
Damit mein Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verloren geht, muss ich mich jetzt schon arbeitslos melden, dann wird der Anspruch festgestellt und dann kann ich mein Dispojahr antreten.

Ich denke wenn ich mich jetzt schon arbeitslos melde, wird mir die Länge und Höhe des AL Geldes unabwendbar gekürzt. Gerade das soll doch das Dispojahr verhindern. Bin ich vom AA falsch informiert worden?

Bitte helft mir! Brauche ich einen Anwalt, um meine INteressen durchzusetzen, oder reicht es der AA mitzuteilen, dass sie sich „geirrt“ haben, und die ganze Sache wie geplant durchziehen?

Bin bei meinem ersten Gespräch wohl schon fehlinformiert worden, da hat man mir das Gleiche erzählt, wie nun in dem Brief, bin höchst verunsichert!

Habe ich was übersehen?

Viele Grüsse

und Danke für feedback

Sigi


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