So liebe Leute,
meine anwaltliche Beratung hat folgendes ergeben:
1.) Der Brief von der Agentur, der mich auffordert mich umgehend zum 1.1.2017 arbeitslos zu melden, enthält keine Rechtshilfebelehrung und keine Fristangabe, somit habe ich 1 Jahr Zeit darauf zu reagieren. Die Aussage die Mitarbeiters ist rechtlich nicht haltbar.
2.) Der Sachverhalt stellt sich genau wie von Der Privatier und Harry beschrieben dar. Ich habe tatsächlich alles richtig gemacht.
3.) Durch meine berufliche Tätigkeit (> 1 Jahr) habe ich mir das Recht auf Arbeitslosengeld erworben. Ich habe 4 Jahre Zeit meine Arbeitslosmeldung abzugeben, ohne mich vorher arbeitssuchend melden zu müssen. (> 1 Jahr wirkt sich nur auf die Höhe aus) In der Tat kann ich mich von „heute auf morgen“ entscheiden meine Arbeitslosigkeit der Agentur bekannt zu geben und muss mich nicht 3 Monate vorher arbeitssuchend melden.
4.) Nachdem ich der Agentur bereits schriftlich bekannt gegeben habe, dass ich mich zum 1.1.2018 arbeitslos melden werde, entsteht die Verpflichtung mich trotzdem bereits im Sept. 2017 arbeitssuchend zu melden. TIP !! nicht alles gleich sagen!
5.) Der Termin 1.1.2018 ist deshalb wichtig, weil die letzten 2 Jahre (1 Jahr beschäftigt, 1 Jahr Disposition ohne Einkünfte) zur Berechnung der Arbeitslosengeldhöhe herangezogen werden.
5.) Wenn ich im Sept. 2017 meine Arbeitssuchend Status bekannt gebe, kann ich immer noch dem Brief von der Agentur widersprechen, sollte dieses überhaupt notwendig werden.
6.) Die „Willkür des Arbeitsamtes“ ;-)) steht unter den gesetzlichen Vorgaben, also hat die „persönliche Bekanntgabe“ eines Mitarbeiters der Agentur nicht zwingend rechtliche Folgen. Hier würde ein Anwalt aber möglicherweise notwendig.
meine persönliche Meinung:
Möglicherweise habe ich sogar bis zum 5.1.2018 Zeit mich arbeitslos zu melden, denn es werden 360 Verdiensttage in den letzten 2 Jahren zur Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen, das steht aber auf sehr dünnem Eis und soll nur denen Mut machen, die den 2.1. verschlafen haben, sich trotzdem auf den Weg zur Agentur zu begeben und nicht „die Flinte ins Korn zu werfen.“
Danke für diese tolle Webseite und die interessante zielführende Darstellung der Sachverhalte, wie man sie so komprimiert und praktisch präsentiert sonst nirgendwo findet.
Ich werde die oben dargestellten Ergebnisse der telefonischen Beratung noch schriftlich vom Anwalt erhalten, und bei Abweichungen zu den dargestellten Sachverhalten diese hier posten.