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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Holger

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Hallo Anni,

auf Deine Fragen an den Privatier erlaube ich mir mal Dir zu antworten. Falls meiner Antwort von den Experten nicht widersprochen wird, dann wären auch Restzweifel bei meiner Vorgehensweise beseitigt.

Das Dispojahr hat 2 Vorteile:

1. Nach einem Jahr hast Du keine Sperrzeiten mehr und
2. Im Jahr der Abfindung wirken sich zusätzliche Einnahmen steuerschädlich aus, Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber dennoch wegen der Progression Deine Steuerbelastung auf die Abfindung.

Da Du in den letzten 24 Monaten 12 Anrechnungsmonate (Steuerpflichtiger Verdienst oder Krankengeld) vorweisen musst, ist es schwer für Dich den Anspruch auf 24 Monate ALG1-Bezug zu erreichen. Schwer, heißt nicht unmöglich:

Var. 1: Du suchst Dir für Jan. und Feb. einen sozialversicherungspflichtigen Job. Nachteil: Der Verdienst sollte das Niveau Deiner letzten Beschäftigung haben, sonst zieht Dir diese Vorgehensweise die Höhe Deines Alg1-Anspruches herunter.

Var. 2: Falls Du im Dezember, also noch vor Beendigung Deiner aktuellen Stelle erkranken solltest und bis zu Deinem Geburtstag krankgeschrieben wärst, dann bekämst Du über Deinen Ausscheidungstermin hinaus Krankengeld (bis Arbeitsende von Deinem Arbeitgeber, ab 1. Jan. von der Krankenkasse).

Laut meinen Internetrecherchen (bitte auf Richtigkeit prüfen) zählen Tage mit Krankengeldbezug zu den Anrechnungszeiten, d.h. bei einem anschließenden Dispojahr wären trotzdem die 12 Monate innerhalb der Rahmenfrist erfüllt. Als Nebeneffekt: Das Krankengeld fließt nicht in die Berechnung der Höhe des ALG1-Anspruches ein. Solange Dir in den zurückliegenden 24 Monaten 150 Tage mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen bleiben, wird daraus die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet, ansonsten erfolgt die Berechnung nach einer spezielleren Methode.

Jetzt zu Deinen Fragen:

Var. 1: funktioniert, mit der Einschränkung, dass Du die Termine exakt einhalten musst und zum 1.1.2018 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, d.h. gesund und arbeitsfähig bist.

Var. 2: funktioniert ohne Krankengeld oder 2-Monatsjob nicht.

Var. 3: funktioniert, ist sicher, aber evtl. mit Sperrzeiten versehen, d.h. Dein ALG1-Anspruch von 18 Monaten wird zusätzlich um die Sperrzeiten verringert.

Var.4: bringt nichts, aber vielleicht schreibt Dir das Arbeitsamt sogar Ruhezeiten vor. Deine Abfindung wird höher besteuert und die Dauer beträgt 18 Mon. minus Sperrzeit.


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