hallo Marian und alle anderen
ich kann Dir mal meinen Ablauf schildern:
-Aufhebungsvertrag 15.5.15 (Einhaltung der Kündigungsfrist)
-Arbeitssuchend Meldung (innerhalb von 14 Tagen)
-unwiderrufliche Freistellung ab 1.6.15
-Ende des Beschäftigungverhältnisses 30.9.15
-Eine Woche davor mit AA Absprache Arbeitslosmeldung zum 1.10.15, ohne Leistungsbeantragung (kein Alg1-Antrag) und Vermerk zur Nutzung des Dispositonrechts
-Alg1-Antrag am 25.9.16 zum 1.10.16 gestellt
D.h.bereits zur Arbeitslosmeldung zum 1.10.15 musste ich alle Unterlagen zur Berechung von Alg1 einreichen. Am 25.9.16 musste ich mich nur nochmal persönlich vorstellen und dem Leistungsantrag anhand der vorhandenen Unterlagen anstossen.
Das wurde dann auch wie erwartet entschieden (voller Leistungsumfang und -dauer).
Also kurz gesagt, bei mir war das Ende des Arbeitsvertrages massgeblich für den Beginn des Dispojahres.
Das einzige was ich bei Dir sehe, keine Arbeitssuchend-Meldung nach Unterzeichnung des Aufhebungvertrages. Nach meinem Verständnis ist dies fristgemäss erforderlich auch wenn man dann vorerst kein ALG1 beantragen will.
Aber wie wir wohl alle schon aus den anderen Beiträgen gelernt haben, gibt es da keine einheitliche Vorgehensweise bei den AAs.
Hattest Du Dich 2015 mit dem AA entsprechend abgestimmt?
Gruß
Renate