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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Naja, die „Ruhezeit während der Freistellung“ scheint mir da eher eine nebensächliche Randerscheinung zu sein. Entscheidend ist doch die Kernaussage, dass ein freigestellter Arbeitnehmer als beschäftigungslos angesehen wird. Und wenn das wirklich so wäre, würde das eben eine ganze Reihe von Konsequenzen nach sich ziehen.

Mir fehlt aber bei den von Marian zitierten Aussagen in erster Linie die Quelle und dann auch das Datum! Es hat nämlich vor ein paar Jahren (ca. 2005-2009) durchaus diese Auffassung gegeben, aber genau dagegen wurde u.a. Klage eingereicht und zumindest was die Beitragsseite angeht auch vom BSG anders gesehen (s. das von Robben erwähnte Urteil).

Ich würde hier erst einmal abwarten, was die Agentur meint. Ich habe bisher noch von keinem Fall gehört, wo eine Freistellung (was durchaus kein Sonderfall ist) zu einem Problem geführt hätte. Und dann bei evtl. Problemen die oben verlinkte Dienstanweisung zitieren. Diese stammt von der Arbeitsagentur selber und ist aktuell auf der Seite der Agentur abrufbar.

Gruß, Der Privatier


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