Genau so ist, der Arbeitgeber wird mittels Arbeitsbescheinigung: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdey/~edisp/l6019022dstbai378251.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378254 alle relevanten Fakten der AfA liefern müssen.
Nach meinen Recherchen ist juristisch zwischen Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis zu unterscheiden. Dazu gefunden: „Das Arbeitsverhältnis dauert länger als das Beschäftigungsverhältnis, wenn der Arbeitnehmer bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses endgültig seine Arbeitsleistung einstellt und der Arbeitgeber endgültig auf sein Direktionsrecht verzichtet und keine weitere Vergütung mehr gewährt.“ Daraus verstehe ich, dass bei weiterer Vergütung weiterhin ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Und weiter heißt es:
„Endet das Beschäftigungsverhältnis im Falle einer unwiderruflichen Freistellung?
Nein, das ist nicht der Fall. Vielmehr dauert das Beschäftigungsverhältnis auch dann weiter an, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im bereits gekündigten Arbeitsverhältnis für die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freistellt. Dann besteht das Beschäftigungsverhältnis auch während der Freistellungsphase fort.“
hier Quelle: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sozialversicherung_Beschaeftigter.html
Zur Aktualität: es steht „letzte Bearbeitung am 1. August 2016“
Trotzdem bleibt die Aussage, die Neues Leben von der AfA bekommen hat, besorgniserregend, also für meinen Fall. Ich kann nur hoffen, dass es sich zwischenzeitlich nichts geändert hat und dass die AfA-Mitarbeiter aus Unkenntnis die Begriffe durcheinander bringen und/oder nicht richtig auslegen. Es könnte auch sein, dass die Gründe der Freistellung eine Rolle spielen: Bei manchen existiert der Arbeitsplatz nicht mehr (so bei mir), bei anderen ist eine Zusammenarbeit gesundheitlich nicht mehr zumutbar usw.
Danke, Marco, für deinen Bericht, der mir wiederum Grund zur Hoffnung gibt. Ich habe einen Termin am Mittwoch, muss also noch 2 Tage „schmoren“. Melde mich dann wieder mit einer Berichterstattung.
Gruß, Marian