Hallo Privatier
Bei mir macht es Sinn Abfindung 01.2017 erhalten Steuer sparen und ich werde am 27.10.2017 58 Jahre
Ich bin aber der meinung das sich die neue Dienstanweisung nur auf eine Freistellung bezieht oder ?
Dienstanweisung unter Pos. 142.1 (4)
(4) Beschäftigungszeiten, für die kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, dienen ab
dem zweiten Monat nicht mehr zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.
Ich habe aber vom 01.08.2016 bis 31.01.2017 nahtlos nach Beschäftigungsende Krankengeld bezogen.
§ 7 Abs. 3 SGB IV
Satz 1 gilt nicht, wenn Krankengeld, Krankentagegeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld oder Mutterschaftsgeld oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen oder Wehrdienst oder Zivildienst geleistet wird. Satz 1 gilt auch nicht für die Freistellung nach § 3 des Pflegezeitgesetzes.
Bitte um Hilfe
Gruß Peter