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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Stefan Müller

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Lieber Privatier,

danke für die schnelle und eingehende Antwort. Ich bewundere, dass man (sie) auch nach „Jahren“ noch so „seine“ / „ihre“ Webseite betreut. Viele gehen dann doch mit Elan an etwas heran, das lässt dann aber schnell nach.

Hab dann doch noch ein paar „Nachhaker“, nicht nur an den Privtier gerichtet 😉

1) Exakte Einhaltung des Dispojahres
Ok, habe verstanden, um die Sperrfrist zu umgehen muss ich exakt das Dispojahr einhalten. Ich habe hier von einigen gelesen, dass diese quasi „angekündigt“ haben sich arbeitslos zu melden. Sprich in meinem Falle, ich melde mich bei der AA Mitte Dezember 2018 (wenn das mit der Selbsständigkeit sich nicht so gut anlässt), kündige schon mal an dass ich zum 02.01.19 mich arbeitslos melde. Muss dann aber zum 02.01.19 auch erscheinen? Oder kann ich dann auch später erscheinen?

2) KV während Dispojahr
Ich habe mich bei meiner KV (AOK) erkundigt und es wurde mir gesagt, dass ich einen Teil meiner Abfindung (ähnlich wie bei den Ruhezeiten) heranziehen müsste um die KV Beiträge zu begleichen. Hab das mal für mich augerechnet und ich komme auf ca. 10 Monate Höchstsatz. Wird das von GKV zu GKV unterschiedlich gehandhabt? Wenn ihre Ausführung richtig ist, müsste ich ja „nur“ für Januar 2018 bis März 2018 (da wäre meine 6 Monate Kündigungsfrist zu Ende, ich verkürze ja wegen Steuer um drei Monate auf Dezember 2017) der Höchstsatz fällig. Meine GKV sagt, dass sei nicht so.

3) Höhe des ALGI
Beruhigt mich ja ungemein das mit den 150Tagen. Mein Anwalt hat aber auch gemeint, dass sich eine unwiderrufliche Freistellung ungünstig auf die Höhe auswikt. Da muss ich noch wohl ein wenig recherchieren

Danke und Gruß
Stefan


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