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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Ja, ich schließe mich da mal Harry an und sage: Gut, dass bis zum gelanten Termin noch fast ein Jahr Zeit ist! Genug Zeit also, sich etwas ausführlicher mit den Hintergründen und Vorgehensweisen zum Dispojahr zu befassen. So wie es aktuell gedacht ist, ist es jedenfalls grundsätzlich falsch. Wer sich arbeitslos meldet, hat das Dispojahr schon verspielt. "Arbeitsuchend" wäre noch denkbar, aber auch unnötig. Also - bitte noch einmal genauer lesen. Auch die Zusatzbeiträge mit <a href="http://der-privatier.com/kap-9-3-2-1-hinweise-zum-dispositionsjahr-grundlegendes/" target="_blank">Hinweisen zum Dispojahr</a>! Gruß, Der Privatier

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