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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Ich denke auch, dass die Vorgehensweise in Ordnung ist.

Der Hinweis von Markus ist auch richtig, dass „das bisschen ALG“ je nach steuerlicher Situation u.U. keine großen Auswirkungen hat. Oder auch gar keine.

Ergänzen möchte ich noch den Hinweis, dass sich jemand, der sich bei Agentur nur im Rahmen einer Halbtagsstelle dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, auch nur das halbe ALG beanspruchen kann.

Gruß, Der Privatier


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