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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Erst einmal sorry, dass der Kommentar erst jetzt erscheint. Manchmal sind meine Filter wohl etwas zu aggressiv und filtern auch Kommentare aus, die sie eigentlich durchlassen sollten.

Zur Frage: Genau das waren auch meine Überlegungen, die mich selber davon abgehalten haben, das Dispojahr weiter zu betrachten. Inzwischen wissen wir ja aber von einigen erfolgreichen Beispielen, dass man sich solche tiefgehenden Gedanken gar nicht machen muss: Ein Jahr ist ein Jahr. Fertig.

Wer am 31.3.16 seinen letzten Arbeitstag hat, muss sich spätestens zum 1.4.17 arbeitslos melden, sonst gibt es kein ALG. Mehr Gedanken darf man sich da wohl gar nicht machen.

Gruß, Der Privatier


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