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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Andreas

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Hallo,
ich habe jetzt zum Dispositionsjahr und einer Ruhenszeit noch eine Situation, die soweit ich sehen kann, noch nicht berücksichtigt wurde. Wie verhält es sich, wenn ein eigentlich unkündbares Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund (Mobbing und damit verbundene gesundheitliche Situation) durch den AN hätte gekündigt werden können, aber von dieser Möglichkeit zwecks Erhalt der Abfindung kein Gebrauch gemacht wurde und statt dessen eben ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung geschlossen wurde. Dies hatte zur Folge, dass die AGA aber eine Ruhezeit verhängte, bei zuvor angegebenen Dispojahr (ein Teil ALG in 2017, der zweite Teil in 2019, da die Abfindung erst in 2018 gezahlt wird, wegen Steuerprogression).
Wenn man sich nun in dieser Konstellation aus dem ALG abmeldet, welche Auswirkungen hat das dann auf das ALG und die Ruhezeit? Verlängert die sich weiter oder gehen Ansprüche verloren? Ab wann und bis wann müsste man sich abmelden? Die AGA verweigert hierzu schriftl. Auskünfte. Vielen Dank.


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