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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Andreas

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Hallo Privatier,
erläuternd zu meiner Frage vom 12.07.17: Fristgerecht arbeitslos gemeldet und seit dem 01.04.17 arbeitslos. Anspruch auf ALG 18 Monate. Bei der BA hatte ich folgende Disposition angegeben: ALG für Zeitraum 04/2017 – 12/2017, dann in 2018 kein ALG wegen Zahlung der Abfindung in 01/2018, sonst ungünstige Besteuerung wenn Abfindung zusammen mit ALG gezahlt würde. Dann 01/2019 – 09/2019 wieder ALG. Nun wurde entgegen der ursprünglichen Mitteilung der BA ein Ruhezeit verhängt, eigentlich bis 02/2018, aber da ich für 2018 die Aussetzung des ALG beantragt hatte, will nun die BA erst ab 01/2019 das ALG für 18 Monate bezahlen. Die Frage ist nun, kann ich mich für das gesamte Jahr 2018 bei der BA abmelden und zum 01.01.2019 wieder anmelden und hätte das negative Auswirkungen auf die Ruhezeit bzw. verschiebt sich die dann weiter nach hinten oder verliere ich sogar Ansprüche? Ich möchte natürlich nicht in 2018 die formellen Aktivitäten der Arbeitssuche haben. mfg


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