Vielen Dank für die Info. Soweit ich weiß, darf man sich aber nur für max. 1 Jahr abmelden (Sabbatical), oder habe ich da was falsch verstanden? Jetzt muss ich nur noch klären, ob die verhängte Ruhezeit aufgrund der Abfindung und Nichteinhaltung der Kündigungsfrist rechtmäßig ist, denn es gibt ja im Merkblatt Nr. 17 der BA den Hinweis, dass, wenn die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgte (das könnte m. E. auch Mobbing und Unzumutbarkeit des Arbeitsverhältnisses oder auch die Ankündigung einer betriebsbedintgten Kündigung sein) auch keine Ruhezeit verhängt wird. Allerdings ist ein solcher Fall als wichtiger Grund bei der BA wohl so nicht vorgesehen. Haben Sie da vielleicht andere Infos zu, wie das bei Unzumutbarkeit des Arbeitsverhältnisses aussieht – da könnte man ja ggfs. auch selbst ohne Kündigungsfrist sogar fristlos kündigen.
Viele Grüße
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Von: Andreas
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