Quantcast
Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
Viewing all articles
Browse latest Browse all 647

Von: Privatier

$
0
0

Ich habe den Eindruck, hier gibt es ein paar grundlegende Missverständnisse!

Es ist nämlich ein deutlicher Unterschied, ob ich im Anschluss an eine Beschäftigung von meinem Disporecht Gebrauch mache und mich erst einmal nicht arbeitslos melde oder ob ich nach einer gewissen Zeit des ALG-Bezuges mich wieder abmelde!

Im ersten Fall (keine Arbeitslosmeldung nach Beschäftigung) verfällt der Anspruch auf ALG komplett, wenn man diese Zeit über ein Jahr lang ausdehnt. Daher kommt eben auch die Notwendigkeit, dass ein Dispojahr exakt ein Jahr dauert.

Im zweiten Fall (zunächst ALG-Bezug, dann Abmeldung aus dem Bezug) kann der ursprünglich festgestellte Anspruch bis zu vier Jahren wieder in Anspruch genommen werden. Hier spielt die Dauer der Pause dann keine Rolle. Solange die vier Jahre nicht überschritten werden.

Gruß, Der Privatier


Viewing all articles
Browse latest Browse all 647

Trending Articles