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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Jürgen

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Update:

– am 17.8. habe ich meinen ALG Bescheid bekommen: sehr niedriges ALG (ca. 60% von dem, was ich ausgerechnet habe) und der entscheidende Hinweis: … ab 1.8. liegt ihrem Bemessungsentgeld die Regelbemessung zu Grunde !??
Ein Blick ins Internet zeigte mir, dass die ‚Regelbemessung‘ eine Einstufung nach Qualifikationsstufen ist und nicht nach tatsächlichem Einkommen. Ich habe dann mit der AA gesprochen (0800er-Nummer), die mir das aber nicht erklären konnten. Also haben sie mir einen Rückruf aus der Leistungsabteilung versprochen.
– heute kam dann der versprochene Anruf. Der freundliche Herr erklärte mir, dass er dadurch, dass ich so lange freigestellt war er zu wenig Daten hatte, um meinen Anspruch berechnen zu können – also hat er zunächst einmal die Regelbemessung zu Grunde gelegt und bei meinem Arbeitgeber noch Daten für das Jahr 2014/15 angefordert ??!! (Verstehen tu ich das nicht – warum gehen wir nun 3 Jahre in der Zeit zurück?? – gesagt habe ich das natürlich nicht). Meiner Nachfrage ob ich ihm denn nicht der Einfachheit wegen und um die Sache zu beschleunigen meine Gehaltsabrechnungen des betreffenden Zeitraums per eMail schicken könne, stimmte er zu .
– 30 Minuten später kam der Anruf er hätte die Daten erhalten, die Neuberechnung gemacht und ich bekäme einen neuen Bescheid in den nächsten Tagen – diesmal mit dem richtigen Bemessungsentgeld, errechnet nach meinem Einkommen. Er nannte mir mein ’neues‘ ALG I , und dies traf sich nun mit meinen Erwartungen und dem, was die ALG-Rechner im Internet ausspuckten 🙂

Ein letztes Update mache ich noch sobald der Bescheid tatsächlich eingetroffen ist – nicht, dass da noch eine Überraschung kommt 😉

Jürgen


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