Hallo, ich habe heute diesen Blog entdeckt und er ist sehr informativ für mich.Vielen Dank an alle, die hier ihre Beiträge einstellen.
Zu meinem Fall:
Krnakenschwester 54 Jahre, anerrkannte Berufskrankheit(Bescheid Mai 2017), seit 12.9.2016 krank geschrieben und seit 12 November 2016 Bezug avon Krankengeld von der Krankenkasse, die Berechnungen der BG für Verletztengeld dauern bis heute an, die BG setzt den Versicherungsfall auf Juli 2016 und kündigt an, nur bis zum 1.1.2017 Verletztengeld zu zahlen. Danach kommt Aussteuerung. Eigentlich steht mir 18 Monate KranKrankengeld ein? (bis Mitte März, dem Ablauf der 18 Monate krank).
Das ist die erste Frage,die zweite stellt sich mir danach, was dann folgt.
Aussteuerung und dann?
Neben alledem läuft ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV, schon abgelehnt, es läuft ein Widerspruch über den VDK. Days dauert ebenfalls an. Mein Arbeitgeber gewährt mir keinen anderen Arbeitsplatz. Dazu folgende Informationen: Arbeitsverhältnis besteht weiter, seit 29.5 Jahren im Betrieb, seit Okt. 2016 GdB 50, im Mai 2017 Berufskrankheit von der BG anerkannt, BG zahlt wegen des Alters keine Umschulung. Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet, Arbeitgeber meldet sich nicht, stellt keinen Arbeitsplatz, kündigen kann er mich nicht, Anwalt möchte eine Abfindung erwirken , aber auch da tut sich bislang nicht viel, Arbeitgeber macht keine Vorschläge zur Einigung.
Soll ich mich nun zum 1.1.2018 arbeitsuchend melden, zum 1.4.2018 dann arbeitslos? Kann ich damit bewirken, dass ich dann erst mit 55 Jahre Arbeitslosengeld berechnet bekomme, wodurch der Anspruch auf 18 Monate steigt? Und was pssiert, wenn ich weiter krank geschrieben bin und mich arbeitslos melde?
Es ist etwas kompliziert. Wer weiß Rat?
Zusammenfassend: 29.5 Jahre in denseben Betrieb angestellt, nun Berufskrankheit. leistungsunfähig im Beruf. Weiter krank gemeldet, BG lässt sich Zeit mit der Berechnung von Verletztengeld, das würde nur bis zum 1.1. 2018 bezahlt werden, ob ich dann noch bis Mitte März Krankengeld voin der Krankenkasse bekomme, ist fraglich. Müsste mich ja schon vor dem 1.10. arbeitssuchend melden, um die 3 Monate Frist einzuhalten, dananch arbeitslos, werde aber erst im September 2018 55 Jahre. alt.
Ich werde so oder so ausgesteuert, trotz bestehenden Arbeitsverhältnis. Ich ziehe in Betracht: arbeitsuchend, dann arbeitslos, Dispositionsjahr ( selbst KV bezahlen) für ein Jahr Auszeit), danach arbeitslos melden.
Was ist richtig? Wie gehe ich richtig vor? wann mus ich wann ab-und anmelden?
↧
Von: heike
↧