Danke für die Rückmeldung. Mir geht es um die richtige Vorgehensweise. Ich muss mich ja bald arbeitslos melden, so stellt sich die Frage, wann der richtige Zeitpunkt dazu ist. Ich ziehe in Erwägung, ein Dispositionsjahr einzulegen. Vielleicht können Sie mir da helfen. Was ist denn, wenn die Nahtlosigkeitsregelung greift? Kann ich dann auch ein Dispositionsjahr einlegen, wenn die Nahtlosigkeit greift und ich im Anschluss an Krankengeld AG1 bekomme?
↧