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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Vancleef

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Hallo Privatier und Forum,

wollte mal 1 kleines Update zu meinem (exAngesteller, 52J) ‚Fall‘ berichten. Die Ausganglage war wie folgt:

Aufhebungsvertrag mit Abfindung im Sep 2016 unterschrieben, letzter Arbeitstag war 31.10.2016.
Abfindung wurde im Jan 2017 ausgezahlt.
Seit Nov 2016 Familienversichert (Krankenkasse) bei meiner Frau.
Letzte Woche mit der AFA telefoniert und mitgeteilt, dass ich arbeitssuchend bin.
Gestern hat mich, wie von der AFA angekündigt, ein Experte bezgl. Dispojahr zurückgerufen und mir bestätigt, dass mein Vorhaben absolut legal ist. Ich sollte in den nächsten Tagen vorbei kommen und einen Antrag auf ALG stellen, dass mir dann ab Nov 2017 ausgezahlt würde. Sperrfrist hätte ich nicht zu befürchten.
Habe vor den Antrag mitte Okt, auf jden Fall vor dem 31.10.2016, zu stellen.
Wenn ich die Bestätigung des Antrages bekomme, werde ich den Antrag wieder canceln, da ich erst im Jan 2018 ALG beziehen möchte. Ergo müsste ich im Dez 2017 wieder einen neuen Antrag auf ALG stellen, so mein Wissensstand.

Irgendwelche Einwände oder Ratschläge? Ist mein Plan ‚Wasserdicht‘?

Vielen Dank für eure Einschätzung, van


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