Hallo Herr Privatier,
wenn ich 5 Monate vor ordentlicher Kündigung freigestellt werde (31.12) um die Vorteile die Sie zu dem Abfindungstermin erläutert haben in anspruch zu nehmen – Wie wirkt sich dies auf meinen Anspruch auf ALG – Im Falle eines Sabatical müsste ich dann diese 5 Monate von den 12 Monate (Rahmenfrist) abziehen und eine Anmeldung für ALG Anfang Dezember angehen um Risiko zu vermeiden.
MfG, Steve