Hallo Herr Privatier,
also die Überlegung: wenn ich das Dispo Jahr nehme und nach dem Jahr mich anmelde dann hätte ich über die letzten 2 Jahre 12 Monate in die die eingezahlt – Oder habe ich hier etwas übersehen, wenn ich etwas übersehen habe dann danke für den Hinweis 🙂 Hier der Abschnitt für die Tabelle in dem die unterschiedlichen Ansprüche Aufgezählt werden – Der ganze Artikel ist sehr interessant aus meiner Sicht.
Beste Grüße,
STEVE
Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I):
Die Dauer des Bezuges des ALG I ist abhängig von dem Lebensalter und der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung.
Arbeitslose unter 50 Jahren, die weniger als 30 Monate sozialversicherungspflichtig waren, erhalten maximal für 12 Monate ALG I: