„Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren.“
https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/DauerdesAnspruchs/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485667
Sie vermengen Anwartschaftszeit https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__142.html
und Rahmenfrist https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143.html
mit den Voraussetzungen der Anspruchsdauer https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
„(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach
1.
der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und
2.
dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.“
Und die erweiterte Rahmenfrist ist halt 2 Jahre plus 3 Jahre = 5 Jahre.