Die Gesetze, auf denen das Dispojahr basiert, haben sich nicht geändert. Einzig bei einer langen Freistellung ist ein wenig Vorsicht bzw. Rechenarbeit gefragt.
Sie können sich also innerhalb eines Jahres zu einem beliebigen Zeitpunkt arbeitslos melden. Meiner Meinung nach auch ohne dass Sie eine Sperre wg. verspäteter Meldung erhalten. Das sehen manche Agenturen aber anders und erwarten drei Monate vorher eine Arbeitsuchendmeldung. Mehr Infos zu den Meldefristen finden Sie in den Hinweisen zum Dispojahr.
Gruß, Der Privatier