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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie mindestens einen Tag als arbeitslos gemeldet sind. Und es ist ein bisschen sicherer, sich erst dann abzumelden, wenn man den Bescheid bereits in den Händen hat. Ansonsten kann es nämlich auch passieren, dass die „Abmeldung“ falsch verstanden wird und die Bearbeitung des Antrags gar nicht mehr stattfindet.
Falls die Erstellung des Bescheides zu lange dauert (und damit ungewollt Leistungen fließen sollten), haben hier einige Kommentatoren berichtet, dass sie sich auch rückwirkend abmelden konnten.

Gruß, Der Privatier


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