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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: 49erin

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Hallo Privatier,
hallo Katrin,

zur Krankenversicherung nur ein kurzer Hinweis: man sollte den Leistungsbescheid genau überprüfen hinsichtlich der Übernahme der KV und PF durch die Arbeitsagentur. Obwohl ich angegeben hatte, vor der Arbeitslosigkeit (also mit Ablauf meines Dispositionsjahres) familienversichert pflichtversichert gewesen zu sein, hat man zunächst keine Bestätigung zur Übernahme der Beiträge gegeben. Daraufhin ist meine Krankenkasse (bei der ich zuvor familienversichert war) in „Vorleistung“ getreten und hat gegen Vorlage des Leistungsbescheids eine Mitgliedsbescheinigung ausgestellt. Daraufhin hat die Arbeitsagentur die Beiträge übernommen.

zum Ausfüllen des Fragebogens bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag: ich habe lediglich unter Punkt 1 die ausführlichen Gründe dargelegt. Ich habe aus gesundheitlichen Gründen einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Diese habe ich näher erläutert. Punkte 2 und 3 habe ich wahrheitsgemäß mit „ja“ beantwortet mit Verweis auf 1. Punkte 4 und 5 mit nein, ohne Erläuterungen.
-> es hat bei mir keine Sperre gegeben. Ich bin der Meinung, man sollte so viel wie nötig reinschreiben, ohne sich querzustellen. Schließlich möchte man mit der Arbeitsagentur zukünftig vernünftig zusammenarbeiten.

zum Ausfüllen des Bogens „Anhörung zum Eintritt…..bei verspäteter Arbeitslosigkeit“: ich habe in der Stellungnahme geschrieben, daß ich ein Dispositionsjahr in Anspruch genommen habe

Beste Grüße
49erin


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