Ja – alles korrekt so.
Wenn der erste Tag der Beschäftigungslosigkeit der 1.3.2018 war, muss der erste Tag der Arbeitslosigket der 1.3.2019 sein. Krankheitstage in 2017 spielen keine Rolle und eine vorzeitige Meldung (bis zu 3 Monaten vorher) ist zu empfehlen.
Gruß, Der Privatier