Hallo Heiko,
herzlichen Glückwunsch – der reibungslose Ablauf macht mir Mut.
Meine Situation ist fast identisch:
– eigene Kündigung zum 31.03.2017
– im März 2017 in einem persönlichen Gespräch in der Arbeitsagentur meinen Plan zum Dispojahr erläutert und schriftl. bestätigt bekommen, seither keinen Kontakt mehr zur Agentur
– bin im letzten Jahr 58 geworden – neben Entfall der Sperrfristen ein weiterer positiver Effekt
– werde mich in der nächsten Woche persönlich zum 01.04.2018 arbeitslos melden
– nach Erhalt des Bewilligungsbescheids werde ich mich zunächst wieder abmelden
Arbeitsuchend habe ich mich nicht gemeldet. Die Agentur hatte dies zwar zunächst spätestens 3 Monate vor Ablauf des Dispojahres unter Hinweis auf eine mögliche Sperrfrist von einer Woche verlangt, habe aber inzwischen nach meinem Hinweis auf § 148 SGB, Absatz 2 schriftlich bestätigt bekommen, dass bei einer Arbeitslos-Meldung zum 01.04.2018 keine arbeitsuchend-Meldung erforderlich ist.
Unsicher bin ich mir noch, ob ich bei meinem Besuch in der nächsten Woche schon ansprechen werde dass ich mich nach einigen Tagen wieder abmelden werde. Wie offen sind Sie damit umgegangen?
Viele Grüße
mime