Hallo
Jetzt habe ich viel gelesen bin mir aber immer noch nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe.
Ich (52) habe nach mehr als 10 Jahren aus vielerlei Gründen selbst gekündigt zum 30.6.2016
Wunsch meinerseits wäre es ein paar Monate mal auszuruhen und langsam und in Ruhe meine Selbständigkeit als Freiberufler aufzubauen. Hier sehe ich meine Zukunft als eigener Chef unabhängige zu sein.
Mein Mann wird in 3-4 Jahren eine Altersteilzeitlösung annehmen, dann möchte ich genügend verdient haben um auch mal weniger zu machen, ggf, ziehen wir auch weg.
ich möchte dabei sicherstellen, dass ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verliere.
Durch die Eigenkündigung habe ich voraussichtlich eine Sperre von 3,5 Monaten.
Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte ich mich jetzt am 1. Juli arbeitslos melden und mein Anspruch auf Arbeitslosengeld wird dann geprüft und bestätigt und ich kann Diesen 4 Jahre beanspruchen
ich würde mich dann gerne am 2. Juli wieder abmelden, weil ich a, meine Ruhe haben will und b, ggf. Nun unerwartet ein 2 Monatsprojektauftrag von einem meiner potentiellen Kunden an steht. Den kann ich leidere nicht ablehnen, da dieser viel zukunftspotential birgt, auch wenn ich lieber den Sommer geniessen möchte.
Jetzt hat ein Gründungscoach in einem ersten Kontaktgespräch gemeint ich solle doch gleich den Gründungszuschuss beantragen und ich bekomme Dann die 6 Monate den Zuschuss (Umwandlung des AL 1 Geldes) plus 300 euro on top für KV etc, Absicherung.
Jetzt hab ich ein paar Fragen:
Ist der AL1 Anspruch auch dann gültig wenn man sich in einer Sperrzeit an und abmeldet oder muss man 1 Tag arbeitslos sein mit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Die 4 Jahre Anspruch, bis wann müsste ich diese spätestens beantragen, ich habe 15 Monate Anspruch
Ginge das auch erst am 30.6.2020? Und ich bekomme dann 15 Monate?
Und fahre ich nicht besser jetzt erst mal kein Geld zu bekommen, dafür aber 15 Monate Anspruch zu haben, anstatt nur 6 plus ggf. verlängerung um weitere Monate 300 Euro in der Gründungsphase
Ich habe gespart und bin sowieso davon ausgegangen, erst mal 6 Monate aus den Ersparnissen zu leben brauche also nicht unbedingt jetzt monatliche Gelder
Und macht es übehaupt Sinn wenn dieser Anspruch besteht als Selbständiige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen? Wenn ja warum?
Sollte es mit der Selbständigkeit nach einem Jahr nichts geworden sein, melde ich mich dann nach einem Jahr arbeitslos oder suche mir einen Job . Da ich gut vermittelbar bin sehe ich auch was die Bewiligung des Gründungszuschuss eher ein Risiko, da ich gelesen habe eine Vermittlung in eine Festanstellung als Angestellte wird einem Grübderzuschuss vorgezogen…somit hätte ich da ggf, auch schlechte Karten.
wie sehen Sie meine Möglichkeiten?
Könnte ich nach an- und Abmeldung wie beschrieben dann bereits Rechnungen mit Leistungsdatum ab 4. Juli stellen? Und/ oder sehen Sie andere Möglichkeiten, die ich bislang moch nicht bedacht habe.
Ich wäre dankbar für ein feed back und freue mich auf Ihre Antwort \ Meinung