Hallo Peter, vielleicht ist es nicht klar genug ausgedrückt: Die Arbeitslosmeldung war mit Wirkung zum 01.04.2016. Der Anspruch auf ALG-1 sollte ebenfalls ab 01.04.2016 entstehen (kurz danach wäre er verfallen). Damit ist das Jahr Wartezeit doch genau eingehalten.
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