Liebe Kollegen, lieber Privatier
Nachdem ich in dem Weltbesten Forum schon lange mitlese, das Buch verschlungen habe und das Dispositionsjahr auch mein Ausstiegsziel wurde, folgende zusätzliche Info über ein Gespräch mit der Agentur (Leistungsstelle) zum Thema. Meine Statements/Fragen:
59 Jahre alt, Ausscheiden zum 31.12.16 per Aufhebungsvertrag.
Ein Dispojahr aus persönlichen Überlegungen, 01.01.17 bis 31.12.17.
Meldung zum 01.01.18 als arbeitslos und Antragstellung auf ALG wann?
Gibt es Sperrfristen? Sonst etwas zu beachten?
Gibt es danach die vollen 24 Monate Anspruch (theoretisch) auf ALG?
Folgende telefonischen Aussagen, vollkommenen offene Gesprächsatmosphäre:
Ja, das Modell ist selten, aber genau so umsetzbar. Melden Sie sich bitte 3 Monate vor dem Ablauf des Dispojahres arbeitslos mit ALG-Antrag zum 01.01.18. Alle Sperrfristen sind verjährt. Die 24 Monate Bezug ALG sind möglich.
Bedenken Sie, dass Sie zum Stichtag nicht krank geschrieben sein dürfen sonst verfallen sämtliche Ansprüche. Das Risiko können Sie selbst am besten abschätzen…..
Das ist doch mal eine klare Aussage und Bürgerhilfe! Eine Protokollnotiz wollte man mir allerdings nicht zuschicken, würde es aber in die Akte aufnehmen. Die Akte besteht zur Zeit aus einer Kundennummer da ich eine Beratung – und nur die! – gewünscht hatte.
Nun aber noch mal zum Risiko, das war mein Stichwort: Nein, obiges Vorgehen des Kollegen wird nicht funktionieren. Es gibt aber m.E. einen B-Plan zum Risiko:
Wenn ich mich schon 3 Monate vor dem Stichtag melden muss, könnte ich doch bei absehbaren Problemen vorher schon die Notbremse ziehen und mich sofort arbeitslos melden. Natürlich mit den bekannten Nachteilen. Also Risiko überschaubar?!
Gesprächsverlauf durch Mitschrift protokolliert, natürlich ohne Gewähr der Umsetzbarkeit.
Viele Grüße und Dank an das tolle Forum, der Tax-Fox