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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: B

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Hallo Anastasios,

bei mir steht das Problem vermutlich in 2-3 Jahren an, ist absehbar.

Hätte zu deinem Themenkomplex folgen Fragen:

Welche Krankenkasse benötigt das Kündigungsschreiben, die aufnehmende GKV oder die private (muss Kündigung oder reicht auch Aufhebungsvertrag aus betrieblicchen Gründen)?

Bis zur ALG-Meldung bist du dann familienversichert und ab dem Zeitpunkt der ALG-Meldung wirst du über AFA bei einer gesetzlichen Kasse deiner Wahl pflichtversichert?

Nach Ablauf des ALG werden doch einige der Privatiers wieder ohne Einkommen sein bis zum tatsächlichen Übergang in die Rente. Wirst du in dieser Übergangsphase wieder familienversichert oder hast du dann eine freiwillige Mitgliedschaft wo eventuell Vermögen(Rest der Abfindung) zur Beitragsberechnung herangezogen wird?

Und als letztes was mir gerade einfällt
hast du bei deiner PKV eine Zusatzversicherung direkt im Anschluss oder zeitnah abgeschlossen oder wäre das möglich gewesen (stationär und Zahn)
unter Berücksichtigung der Altersrückstellungen?

Man muss sich ja gut vorbereiten

Beste Grüße und vielen Dank

B.


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