sorry an alle für die verspätete Antwort.
Bei diesem Thema ist es wichtig das die GKV des Partners als Gegenpart zur PKV diesen Schritt mitgeht.
Ich hatte hier volle Unterstützung durch einen Bekannten von der DVAG,die mit der GKV meiner Frau partnerschaftlich zusammenarbeiten und deren Produkte in ihrem Portfolio anbieten. Dies hat die Abwicklung wesentlich vereinfacht.
Jetzt zu Absatz 1 deiner Frage:
Das Kündigungsschreiben,in meinem Fall war es eine betriebsbedingte Kündigung,erhält sowohl die PKV wie auch die GKV.
Über die Verwinbarung mit dem AG über einen Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag muss man die Versicherungen nicht in Kenntnis setzen.Diese haben auch nicht danach verlangt.
Zu Abbsatz 2:
Ja, stimmt
Zu Absatz 3:
Hierzu ein Auszug aus dem Netz.
Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung können ihre Mitgliedschaft nach dem Ende einer Pflichtversicherung (also z.B. wegen ALG-1) freiwillig fortsetzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass unmittelbar vorher eine Familienversicherung oder eine Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten Dauer bestanden hat oder alternativ in den letzten 5 Jahren vor Ende der Pflichtmitgliedschaft eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten nachgewiesen werden kann.
Wichtig: Die freiwillige Mitgliedschaft muss immer an die bisherige Versicherung anschließen.
Also: Falls Du 12 Monate ALG-1 am Stück bezogen hast ist die Voraussetzung bereits erfüllt!
Ich hoffe dies kann etwas zur Aufklärung beitragen.
zu Absatz 4:
Richtig!
Meine PKV wurde in eine Krankenzusatzversicherung (Zahn,Sehhilfe,Krankenhaus etc.) umgewandelt. Hier wurden die bereits angesparten Altersrückstellungen für den Beitrag mit herangezogen.
Ich hoffe das ich hiermit etwas Hifestellung bieten konnte.
Wünsche allen hierzu viel Erfolg.