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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Ralf

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Hallo Privatier,
seit ca 20 Jahren bin ich ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis gewesen,
Ich werde zum 30.6.16 arbeitslos, hatte mich schon im März Arbeitssuchend gemeldet,
nun wird es sogar noch passieren, dass ich vor dem 30.6.16 arbeitsunfähig werde und die Arbeitsfähigkeit
erst ca im September 2016 wieder hergestellt sein wird.
1) Könnte ich gleich unmittelbar nach Beendigung meiner Krankheit dieses Dispojahr nutzen?
2) Geht es, dass ich mich dann gleich anschließend für ein paar Tage arbeitslos melde, wieder abmelde
und dann nach 2 Jahren wieder arbeitslos melde?

Nette Grüße, Ralf


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