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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: tom

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Hallo,
da ich bereits Arbeitslos gemeldet bin, aber der Antrag noch nicht entschieden ( noch nicht abgegeben ) ist, könnte ich noch die Erklärung zum Anspruchsbeginn abgeben( Dispositionsrecht ) . Nur damit funktioniert noch ein späterer Beginn der Arbeitslosigkeit.
So weit, so klar. Meine Frage, wozu ich hier noch nichts gefunden habe. Auf diesem Schreiben muß ich ein Datum des Anspruchsbeginn eintragen. Kann man dieses Datum später „abändern“ ? ( Natürlich innerhalb der 12 Monate Dispojahr )
Danke
Viele Grüße
tom


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