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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: FÜR2012

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Hallo Hardy und Andre,

ich meine, dass es richtig „… zum 31.12.2016 arbeitslos melden“ heißen sollte; schreibt auch Andre.
Andre sind Sie „sicher“, dass Sie „nur“ bis zum 30.12.2015 beschäftigt waren? Das sollte z.B. aus der AG-Bescheinigung ersichtlich sein.

1 Tag zu früh oder zu spät kann hier fatale Folgen haben!

LG FÜR2012


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