Von: schoenenberg
Hallo, ich wollte mal was nachfragen: Jemand ist 57 Jahre alt, Arbeitslosigkeit beginnt z.b. am 1.5., in 4 Monaten wird die Person 58 Jahre alt. Arbeitssuchend-Meldung erfolgt rechtzeitig und die...
View ArticleVon: Privatier
Bei der Arbeitslosmeldung gibt man in der Regel ja auch an, ab wann die Arbeitslosigkeit gelten soll. Und exakt für diesen Zeitpunkt wird dann auch der Anspruch berechnet. Es gehört auch zum...
View ArticleVon: Jösch
Hallo Privatier, wir hatten ja zu meiner Situation in Kapitel 8.3.4 „nebenbei“ auch das Dispositionsjahr wegen meiner Sperrgefahr bzgl. neuem befristetem Arbeitsverhältnis von nur 6 Monaten und...
View ArticleVon: Privatier
Ich mache es mal kurz: Ich sehe da keine Probleme. Weder beim Zeitraum für das Dispositionsjahr, noch bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes. Für beide Berechnungen zählen meiner Meinung nach immer...
View ArticleVon: Wilfried
Danke für die schnelle Antwort. Mir war klar, dass ich mich freiwillig KV/PV versichern muss ebenso werden keine Beiträge mehr zur RV gezahlt. Dies habe ich bereits mit der DRV geklärt, mir entstehen...
View ArticleVon: Hardy
Hallo Andre, als ich in dieser Situation war, habe ich das mit der AfA geklärt. Siehe meinen Beitrag vom 25. September 2015 um 08:32. Es spricht aber nichts dagegen, wenn Du Dich Mitte September zum...
View ArticleVon: FÜR2012
Hallo Hardy und Andre, ich meine, dass es richtig „… zum 31.12.2016 arbeitslos melden“ heißen sollte; schreibt auch Andre. Andre sind Sie „sicher“, dass Sie „nur“ bis zum 30.12.2015 beschäftigt waren?...
View ArticleVon: Hardy
Hallo FÜR2012, Du hast Recht, was die tagesgenaue Betrachtung betrifft. Darauf wurde hier ja auch schon oft hingewiesen. Ich habe überlesen, dass das Arbeitsverhältnis zum 30.12. enden soll. Das finde...
View ArticleVon: Privatier
Hallo Andre, ich kann mich hier den bisherigen Kommentaren nur anschließen: * Erste Priorität ist zu klären, wann genau das alte Arbeitsverhältnis geendet hat. Es kommt exakt genau auf den Tag an! *...
View ArticleVon: Andre
Hallo, danke für die Hinweise. ja-der letze Arbeitstag war der 30.12.2015. Ich würde mich somit Mitte September zum 31.12.2016 arbeisuchend und arbeitslos melden. Klingt das sinnig? 😉 LG, Andre
View ArticleVon: FÜR2012
Hallo Andre, mag sein, dass die Bezeichnung „Korinthenkacker“ hier gut zu mir passt; trotzdem: es geht nicht nur um den letzten Arbeitstag, sondern um das offizielle Ende des Arbeitsverhältnisses. Für...
View ArticleVon: Privatier
Sehr gute Anmerkung von FÜR2012! Dem kann ich mich nur anschliessen! * Daher bitte das exakte Ende des AV noch einmal überprüfen. * Natürlich ist ein Ende zum 30.12. möglich, halte ich aber genau wie...
View ArticleVon: JörgR
Hallo, das mit dem Vorletzen machen große Firmen gerne. Dann ist beim Köpfezählen am Ultimo alles wie gewünscht. War bei mir auch so. Hat auch Vorteile, z.B. beginnt die disponierte Arbeitslosigkeit...
View ArticleVon: andre
hallo, find ich gut das ihr so genau hingeschaut habt. Es kommt ja wirklich auf jeden genauen tag an. Ja, mein Arbeitsverhälnis endete am 30.12.15. Hab ich Schwarz auf Weiss. Der Hintergrund ist exakt...
View ArticleVon: Rudi
Hallo, lese hier schon eine Weile mit und bin begeistert von den Infos die man hier erhält. Bei mir könnte es nächstes Jahr ebenfalls soweit sei mit dem Vorruhestand ( mit 55 ). Mein Arbeitsverhältnis...
View ArticleVon: Privatier
Im Grunde braucht man nicht mal den Hinweis auf die Inanspruchnahme des Disporechtes. Man muss sich nicht rechtfertigen oder irgendwas begründen. Dennoch ist es u.U. ratsam, sich vor dem...
View ArticleVon: Stefan Mayer
Hallo, Mein Fall ist etwas speziell, aber ich hoffe, dass die bereits genannte Tipps übertragbar bzw. auf meine Situation anwendbar sind. Deshalb meine Frage, ob meine Überlegungen prinzipiell korrekt...
View ArticleVon: Rudi
Danke, werde den Rat befolgen und vorher einen Termin bei der Agentur verienbaren. : Wenn ich mich nach dem Dispo-Jahr zum 01.08.2018 Arbeitssuchend und Arbeitlos melde, und mich einen Tag später am...
View ArticleVon: Privatier
Prinzipiell sind die Überlegungen richtig so und durch das Abmelden bei der Agentur werden die Vermittlungsbemühungen der Agentur (und andere Verpflichtungen) dann auch aufhören. Der einmal...
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